Versicherungsrecht
Gerade bei der Regulierung von Verkehrsunfällen ist nicht selten auch die Kenntnis der einschlägigen versicherungsrechtlichen Bestimmungen notwendig. Um Ihnen eine umfassende und kompetente Beratung bieten zu können, ist insbesondere Rechtsanwalt J. Stomper als Fachanwalt für Versicherungsrecht auch auf diesem Gebiet vertieft tätig.
Häufige Streitpunkte auf diesem Gebiet sind Auseinandersetzungen zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer anlässlich eines Unfalles, wenn eine entsprechende Unfallversicherung abgeschlossen wurde und Ansprüche geltend zu machen sind. Nicht selten sind diese innerhalb bestimmter Fristen gegenüber dem Versicherer anzumelden. Gerade hier drohen Rechtsnachteile, wenn man sich dieser engen Zeitfenster nicht bewusst ist.
Im privaten Versicherungsrecht geht es regelmäßig darum, ob der Versicherer verpflichtet ist, die vom Versicherungsnehmer geforderte Entschädigungsleistung dem Grunde und der Höhe nach zu erbringen.
Streitigkeiten entstehen häufig im Rahmen folgender Verträge:
- Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen (insbesondere gegen die Elementarschäden Sturm, Feuer und bestimmungswidriges Austreten von Leitungswasser), technische Versicherungen und Transportversicherungen, Haftpflicht- und Kaskoversicherungen, Reisegepäck-, Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen (Sachversicherungsverträge)
- Lebens- und Rentenversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Unfall-, Kranken- und Krankentagegeldversicherungen (Personenversicherungsverträge)
Nicht selten gibt es insbesondere bei Kranken- oder Berufsunfähigkeitversicherungen einen erhöhten Beratungsbedarf, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vorwirft, weil er meint, der Versicherungsnehmer habe bei Abschluss des Versicherungsvertrages falsche oder unvollständige Gesundheitsangaben gemacht hat.
Schwierigkeiten können auch entstehen, wenn die Verletzung von Obliegenheiten im Raume steht, die im Versicherungsvertrag vereinbart sind und vom Versicherungsnehmer nicht beachtet wurden. Auch der Vorwurf, der Versicherungsnehmer habe den Schadenfall grob fahrlässig oder gar vorsätzlich herbeigeführt, kann unter Umständen zu einer anteiligen oder sogar vollständigen Leistungsfreiheit des Versicherers führen, wenn er sich als wahr erweist. Hier gilt es, rechtzeitig die Probleme zu erkennen und gegenzusteuern. Die Rechte und Pflichten von Versicherer und Versicherungsnehmer ergeben sich aus dem Versicherungsvertrag, den allgemeinen Versicherungsbedingungen, die dem Vertrag zugrundeliegen und den gesetzlichen Bestimmungen.
Als Mitautor des Kommentars „Halm/Kreuter/Schwab: AKB Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung“, 1. Auflage 2010, Luchterhand Verlag – Bestellformular hier (PDF-Download) verfügt Rechtsanwalt J. Stomper über umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet des Kaskoversicherungsrechts. Gleichgültig, ob Streitigkeiten aus dem Bereich der Teilkasko- (Brand, Explosion und Entwendung eines Kraftfahrzeuges sowie Elementarschäden, Glasbruch- und Wildschäden) oder der Vollkaskoversicherung (Unfall- und Vandalismusschäden) im Raume stehen: Rechtsanwalt J. Stomper vertritt in Rechtsstreiten gleichermaßen nachhaltig wie auch konsequent sowohl die Interessen von Versicherern, wie auch die von Versicherungsnehmern.
Häufig versprechen Versicherungsvertreter mehr, als die angebotene Versicherung tatsächlich leistet. Auch dieses Rechtsproblem wird vom Versicherungsrecht erfasst. Wie man aus unliebsamen Versicherungen herauskommt und in welchen Fällen man sein Geld wieder bekommt, ist ebenfalls Gegenstand des Versicherungsrechts.
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