RSW Rechtsanwälte – Rechtsgebiete
Vertrauen Sie uns Ihre Sorgen an!
Wir beraten Sie, klären Ihre Rechtsfragen und vertreten Sie zuverlässig wie kompetent. Darüber hinaus setzen sich alle Anwälte unserer Kanzlei engagiert und mit ständig aktualisiertem Fachwissen für Ihre Belange ein. Profitieren Sie von unserem Know-how!
Allgemeines Zivilrecht
Die Verträge des alltäglichen Lebens fallen unter das allgemeine Zivilrecht. Der Kauf einer Waschmaschine, der Abschluss eines Telekommunikationsvertrages oder der Besuch einer Theateraufführung sind Tätigkeiten, die einen Vertragsabschluss erfordern.
Diese und andere Vertragstypen sind im allgemeinen Zivilrecht geregelt. Auch der Kauf einer Immobilie oder die Buchung einer Fernreise sind Rechtsgeschäfte, deren Regeln das allgemeine Zivilrecht, insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch, bestimmt.
Das allgemeine Zivilrecht ist daher ein Kerngebiet unserer Tätigkeit, in dem alle unsere Rechtsanwälte beratend tätig sind.
Für das allgemeine Zivilrecht ist keine Fachanwaltschaft gebildet worden. Die Beherrschung des allgemeinen Zivilrechts gehört daher für jeden zivilrechtlich tätigen Anwalt zum Kernbereich seiner Tätigkeit. Gerne beraten wir Sie daher in diesem Rechtsgebiet.
Ihre zuständige Anwältin J. Rajic
Arbeitsrecht
Die Beratung im Bereich des Arbeitsrechts stellt eine Kernkompetenz unserer Kanzlei dar. Mit drei Fachanwälten für Arbeitsrecht können unsere Mandanten auf ein starkes Team zurückgreifen.
Das Arbeitsrecht gliedert sich in die Bereiche des Individual- und des Kollektivarbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht umfasst insbesondere Fragen im Zusammenhang mit der Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung / Befristung / Aufhebungsvertrag) als auch der inhaltlichen Ausgestaltung arbeitsrechtlicher Verträge (Vertragsgestaltung und –prüfung, betriebliche Altersversorgung). Das kollektive Arbeitsrecht regelt die betriebliche Mitbestimmung, betrifft also das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen.
Im Bereich des Individualarbeitsrechtes vertreten sämtliche Anwälte unseres Teams sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Hierdurch sind uns Perspektive und taktische Überlegungen der jeweiligen Gegenseite aus eigener Erfahrung bestens bekannt, wovon unsere Mandanten unmittelbar profitieren. Herr Rechtsanwalt Andreas Schmitz und Herr Rechtsanwalt Andreas Wollweber sind zudem auch im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts tätig.
Im kollektiven Arbeitsrecht berät Herr Rechtsanwalt Andreas Schmitz vornehmlich Arbeitgeber.
Herr Rechtsanwalt Andreas Wollweber vertritt Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen kirchlicher Träger in allen Fragen der betrieblichen und kirchlichen Mitbestimmung (BetrVG, MAVO, KAGO).
Größere Projekte, insbesondere Umstrukturierungen in mittelständischen Unternehmen, werden von uns im Team durchgeführt, zu dem wir bei Bedarf auch unsere Spezialisten aus den anderen Rechtsbereichen hinzuziehen.
Ihre zuständige Anwälte J. Rajic, Andreas Schmitz, Andreas Wollweber
Arzthaftungsrecht
Wenn bei einer ärztlichen Behandlung Fehler passieren, sind die Auswirkungen für die Betroffenen meist katastrophal. Jeder sollte jedoch im Auge behalten, dass selbst bei einer fachgerechten Behandlung unerwünschte Nebenfolgen auftreten können. Aus diesen lassen sich jedoch keine Ansprüche begründen, wenn der Patient vom Arzt im Vorfeld ausreichend aufgeklärt worden ist.
Um diesbezüglich Klarheit zu erlangen, ist in den allermeisten Fällen das Gutachten eines entsprechenden Facharztes in Auftrag zu geben. Der Spezialist ermittelt, ob ein Fehler unterlaufen ist und welche Konsequenzen daraus resultieren.
Oftmals ereignen sich Fehltritte jedoch schon vor der eigentlichen Behandlung – bei der Aufklärung des Patienten. Entspricht diese nicht den Vorgaben der Gesetze und der Rechtsprechung, begründet bereits eine Aufklärungspflichtverletzung die Haftung des Arztes.
Für die notwendige Aufklärung muss sich daher jeder Arzt ausreichend Zeit lassen. Im Anschluss an das Gespräch mit dem Patienten sollte die Aufklärung in der Krankenakte umgehend dokumentiert werden. Nur so lässt sich anhand der Aufzeichnungen eine ordnungsgemäße Aufklärung des Patienten nachweisen, für die der Arzt die volle Beweislast trägt.
Ihr zuständiger Anwalt Peer Groß
Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Das Bank- und Kapitalmarktrecht unterlag in den letzten Jahren durch Änderungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung einem starken Wandel. Hierbei wurden insbesondere die Rechte der Bankkunden gestärkt. Gerne unterstützen wir Sie, die oftmals komplexen bankrechtlichen Fragestellungen zu prüfen und Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Wir vertreten sowohl die Interessen von Bankkunden als auch von Banken, Kreditinstituten, Vermittlern und Anlageberatern. Wir gewährleisten Ihnen eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit in allen Bereichen des Bankrechtes.
Hierzu zählen insbesondere die Bereiche
- Kredite, verbunden insbesondere mit Fragen zum Widerruf, Kündigung, Zinsanpassungsklauseln, Vorfälligkeitsentgelten und Bankgebühren
- Kreditsicherheiten:
- insbesondere Haftung aus Grundschuld, Bürgschaft Sicherungsübereignung oder Sicherungsabtretung
- Freigabeansprüche bei Übersicherung
- Unterstützung bei notleidenden Kreditengagements und drohender Zwangsvollstreckung.
- Unterstützung im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren
- Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlage- oder Kreditberatung.
Unseren Kunden bieten wir an, im Rahmen einer Erstberatung die Erfolgsaussichten eines Vorgehens gegen die Bank oder den Vermögensberater abzuklären. Die Kosten einer solchen Erstberatung liegen bei 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer. Die Beratung kann gerne im Rahmen eines persönlichen Gespräches stattfinden. Im Falle einer fehlerhaften Anlageberatung ist zunächst aber auch ausreichend, wenn Sie unseren Fragebogen ausfüllen und mit den darin erwähnten Unterlagen an uns zurücksenden.
Ihr zuständiger Anwalt Andreas Wollweber
Bau- und Architektenrecht
Das Baurecht unterfällt in zwei große Sparten – das öffentliche und das private Baurecht:
- Das private Baurecht regelt Streitigkeiten zwischen privaten Bauherren und den verschiedenen Handwerkern.
- Das öffentliche Baurecht behandelt beispielsweise Fragen bezüglich der Baugenehmigung oder der Geltendmachung von Nachbarrechten.
Ein geflügeltes Sprichwort sagt kurz und knapp: „Kein Bau ohne seinen Prozess!”.
Dies kann man natürlich in solcher Allgemeinheit nicht uneingeschränkt übernehmen, doch geben meistens Streitigkeiten zwischen den Bauvertragsparteien wegen Mängeln oder nicht rechtzeitiger Fertigstellung der Bausache Anlass zu Auseinandersetzungen.
Da häufig nicht unerhebliche Geldbeträge strittig sind, ist in vielen Fällen anwaltlicher Rat unabdingbar! Von größter Wichtigkeit ist unter anderem die Erstellung einer umfassenden und lückenlosen Beweismittelsammlung, um berechtigte Ansprüche durchsetzen oder unberechtigte Forderungen abwehren zu können. Nicht selten ist neben der frühzeitigen Sicherung von Beweismitteln wie Zeugen, Film- oder Fotoaufnahmen auch die Hinzuziehung eines geeigneten technischen Sachverständigen notwendig, um im Verauf eines unter Umständen mehrjährigen Baurechtsstreites nicht in Beweisnot zu geraten.
Ihre zuständigen Anwälte Peter Lohr, Andreas Schmitz
Betreuungsrecht
Im Rahmen des Betreuungsrechts geht es zunächst um die Frage, ob eine Betreuung für die betroffene Person überhaupt notwendig ist. Dies überprüft das Gericht in solchen Fällen, in denen entsprechende Hinweise oder Anträge aus dem persönlichen Umfeld des Betroffenen erfolgen. Diese werden allerdings nicht immer aus sachgerechten Gründen eingereicht. Häufig wünscht daher die Person, für die eine Betreuung in Frage steht, die Bestellung eines Betreuers nicht, weil sie sich noch in der Lage fühlt, ihre Belange selbstständig zu regeln. Vom Gericht wird dann nahezu immer ein Sachverständigengutachten eingeholt.
In dem Verfahren, das auf die Anordnung der Bestellung eines Betreuers gerichtet ist, bestehen erhebliche Einwirkungsmöglichkeiten des Betroffenen. Doch ohne einen rechtlichen Beistand können vorhandene Chancen oftmals nicht wahrgenommen werden.
Wurde eine Betreuung angeordnet, entstehen resultierend weitere Problemfelder: Zunächst ist zu ermitteln, für welche Aufgabenbereiche der Betreuer zuständig ist, um überprüfen zu können, ob er sich in dem ihm zugedachten Gestaltungsspielraum bewegt. Weiterhin kann auch aus Sicht eines Dritten die Abbestellung des vom Gericht benannten Betreuers oder die Berufung eines Kontrollbetreuers beantragt werden. Hier bestehen viele Variationsmöglichkeiten, die bekannt sein sollten, wenn man mit diesem Rechtsgebiet in Berührung kommt. Die Beratung durch einen Rechtsanwalt kann Ihnen diesbezüglich die nützlichen und erforderlichen Kenntnisse verschaffen.
Ihr zuständiger Anwalt Marc Lietzau
Eherecht und Familienrecht
Das Familienrecht umfasst die Bereiche:
- Ehescheidung
- Ehegattenunterhalt (während der Zeit der Trennung und nach rechtskräftiger Ehescheidung)
- Kindesunterhalt
- Elterliche Sorge und Umgang
- Versorgungs- und Zugewinnausgleich
- Regelung der Verhältnisse an der ehelichen Wohnung
Dabei handelt es sich um alle Problemfelder, die durch eine Ehescheidung auftreten können.
Schon bei der Trennung der Eheleute werden in vielen Fällen die Weichen für den späteren Ablauf der Ehescheidung und die Regelung der Folgesachen gestellt. Insbesondere auch die nicht unerheblichen steuerlichen Folgen der Trennung sollten bedacht und entsprechende Konsequenzen gezogen werden. Um insoweit eine möglichst fallbezogene Lösung zu finden, ist es häufig erforderlich, zum Beispiel, wenn Grundbesitz vorhanden ist, zusätzlich noch einen Steuerberater hinzuzuziehen.
Aus diesen Gründen sollte so frühzeitig wie möglich ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, um die eigenen Rechte zu erfragen und keine Fehler zu machen.
Bereits während der Trennungszeit, die regelmäßig mindestens ein Jahr andauern muss, bestehen Ansprüche der Eheleute gegeneinander, zum Beispiel auf Zahlung von Trennungsunterhalt oder auch im Bereich der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts und der gemeinsamen Ehewohnung. Wenn es diesbezüglich Streit gibt, können Jugendamt bzw. das Familiengericht eingeschaltet werden.
Da ein Antrag auf Scheidung der Ehe beim Familiengericht nur durch einen Rechtsanwalt gestellt werden kann, muss im Scheidungsverfahren zwingend ein Rechtsanwalt beauftragt werden.
Ihre zuständigen Anwälte Marc Lietzau, Peer Groß
Erbrecht
Die im Erbrecht auftretenden Probleme und damit die Tätigkeiten des Rechtsanwaltes auf diesem Gebiet sind sehr vielfältig.
Zunächst steht selbstverständlich die Beratung nach Eintritt eines Erbfalls im Vordergrund. Dabei geht es sehr häufig um folgende Fragen:
- Wer ist Erbe mit welcher Quote?
- Wie sind lebzeitige Schenkungen des Erblassers zu berücksichtigen?
- Wie sind eventuell vorhandene Testamente auszulegen?
Weiterhin sollte jeder, der glaubt, als Erbe berufen zu sein, den Wert des Nachlasses im Auge behalten und gegebenenfalls bei einer Überschuldung eine Ausschlagung in Erwägung ziehen oder sonst die vorhandenen Möglichkeiten nutzen, um die Haftung auf den Nachlass zu beschränken. Hierfür existieren Fristen, die eingehalten werden müssen, um Rechtsnachteile zu vermeiden. Hier gilt: Nur wer sich insoweit über die bestehenden rechtlichen Handlungsalternativen im Klaren ist, kann die für seinen Fall richtige und stimmige Entscheidung treffen!
Auch, wenn Sie sich Gedanken machen, wie die Verteilung Ihres Vermögens nach Ihrem Ableben erfolgen soll, ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt angezeigt. Vielleicht möchten Sie sich aber auch nur über die gesetzliche Erbfolge informieren.
Die Gestaltungsmöglichkeiten im Erbrecht sind sehr umfangreich, aber auch sehr spezifisch. Letztendlich kann es im Erbfall auf die einzelne Formulierung beispielsweise in einem Testament oder in einem Übergabevertrag ankommen. Deshalb sollte jeder, der damit zu tun hat, über die rechtlichen Konsequenzen diesbezüglicher Verfügungen Kenntnisse besitzen.
Wenn Sie für den Fall Vorsorge treffen möchten, dass Sie einmal nicht mehr in der Lage sein sollten, über Ihre Angelegenheiten selber zu entscheiden, empfehlen wir Ihnen, eine Patientenverfügung oder/und eine Generalvollmacht entwerfen zu lassen, wenn eine Vertrauensperson vorhanden ist.
Ihre zuständigen Anwälte Marc Lietzau, Peter Lohr
Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht ist entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens und begleitet dieses von der Gründung an in vielfältiger Weise. Wichtige Themen umfassen die Wahl der Rechtsform, Haftungsfragen, Gesellschafterstreitigkeiten, Unternehmensverkäufe (M&A) und Nachfolgeregelungen. Unternehmen jeder Größe sollten von Anfang an professionelle anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, sei es punktuell oder über Jahre hinweg in enger Zusammenarbeit.
Unsere Dienstleistungen im Gesellschaftsrecht decken alle relevanten Bereiche ab: von der Beratung zur Rechtsformwahl und der Erstellung von Gesellschaftsverträgen bis hin zur Begleitung und Vertretung bei Gesellschafterversammlungen und der Unterstützung bei M&A-Transaktionen. Ebenso bieten wir umfassende Unterstützung bei Haftungsfragen und Gesellschafterstreitigkeiten.
Das Gesellschaftsrecht ist stark mit anderen Rechtsgebieten vernetzt, wie dem Steuerrecht, Erbrecht, allgemeinen Haftungsrecht und Strafrecht. Unsere Experten arbeiten fachübergreifend, um in allen Konstellationen umfassende und spezialisierte Lösungen zu bieten.
Ihr zuständiger Anwalt: Thomas Schneider
Gewerblicher Rechtsschutz
Zum gewerblichen Rechtsschutz gehört das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Markenrecht, das Patentrecht, das Gebrauchsmusterrecht, das Arbeitnehmererfinderrecht, das Geschmacksmusterrecht sowie das Urheber- und Presserecht.
Wettbewerbsrechtliche Prozesse haben ihre Wurzeln fast immer darin, dass entweder ein Gewerbetreibender bereits einen Wettbewerbsverstoß begangen hat, den er zukünftig unterlassen soll, oder dass er von vornherein davon abgehalten werden soll, einen solchen überhaupt erst zu begehen.
Vorrang vor einer Klage hat die einstweilige Verfügung. Sie stellt die typische Prozessart des Wettbewerbsrechts dar. Sie ermöglicht es dem Unterlassungsgläubiger, in kürzester Zeit einen vollstreckbaren gerichtlichen Titel zu erlangen und gibt dem Unterlassungsschuldner schnell Klarheit darüber, was er in Zukunft zu unterlassen hat.
Allerdings hat die Praxis gezeigt, dass das kaufmännische Streben nicht primär auf die Führung eines Rechtsstreites ausgerichtet ist. Kaufleute sind vielmehr bemüht, einen vernünftigen Interessenausgleich zu finden und dafür unter Umständen auch da nachzugeben, wo sie nach ihrer Überzeugung im Recht sind. Es ist für niemanden angenehm, gegen einen Konkurrenten in einem Verfahren vorzugehen, bei dem ein Unterliegen in Kaufmannskreisen als Blamage angesehen wird und obendrein für den Gegner noch Reklame macht. Deshalb sollte es im Wettbewerbsleben nach Möglichkeit vermieden werden, auf „Biegen und Brechen“ einen Prozess einzuleiten.
Anders ist es bei der Verletzung von Patenten, Warenzeichen, Ausstattung und dergleichen, da hier in der Regel ein Prozess der einzig mögliche Weg ist, weitere Rechtsverletzungen zu unterbinden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, unlauteren Wettbewerb abzustellen, indem eine Strafanzeige gegen den Verletzer eingereicht wird. Die strafrechtliche Verfolgung nimmt jedoch im Allgemeinen eine nicht unerhebliche Zeit in Anspruch und steht dem Bedürfnis des Verletzten auf alsbaldige Unterlassung des Wettbewerbsverstoßes entgegen. Deshalb ist eine späte Bestrafung für den Verletzten oftmals wenig hilfreich.
Eine besondere Stellung im unlauteren Wettbewerb nimmt die wettbewerbsrechtliche Abmahnung ein. Danach regelt das UWG, dass der Gläubiger eines Unterlassungsanspruchs vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens den Schuldner abmahnen soll, d.h. ihn außergerichtlich auffordert, das wettbewerbswidrige Verhalten künftig zu unterlassen und ihm die Gelegenheit gibt, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewährten Unterlassungsverpflichtungserklärung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen (z.B. Rechtsanwaltskosten) verlangt werden.
Im gewerblichen Rechtsschutz ist zu beachten, dass Ansprüche nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb auf Unterlassung oder Schadensersatz in 6 Monaten verjähren, von dem Zeitpunkt an, in welchem der Anspruchsberechtigte von der Handlung und von der Person des Verpflichteten Kenntnis erlangt.
Ihre zuständigen Anwälte Peter Lohr, Andreas Schmitz, Thomas Schneider
Handelsrecht
Das Handelsrecht ist neben dem Gesellschaftsrecht von großer Bedeutung für viele Unternehmen, da es die Rechtsbeziehungen zwischen Kaufleuten durch Spezialregelungen im Handelsgesetzbuch (HGB) prägt. Es umfasst nicht nur den Handelskauf, sondern auch Themen wie Handelsvertretung, Vertragshändler, Kommission und Franchising, die spezifische handelsrechtliche Fragestellungen aufwerfen.
Unsere handelsrechtliche Beratung konzentriert sich auf alle relevanten Aspekte, von der Kaufmannseigenschaft und den Anforderungen des Handelsregisters über den Handelskauf und Handelsvertreterverträge bis hin zu Franchising und Kommissionsgeschäften. Wir berücksichtigen dabei stets auch angrenzende Rechtsbereiche wie das Gesellschaftsrecht, allgemeines Vertragsrecht sowie gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht, um rechtlich einwandfreie und nachhaltige Lösungen zu bieten.
Unsere Experten im Handelsrecht verfügen über fundiertes Fachwissen und langjährige Erfahrung, um Sie bei allen handelsrechtlichen Anliegen umfassend zu beraten. Sie erstellen und prüfen handelsrechtliche Verträge und Vereinbarungen individuell und setzen Ihre vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüche, falls nötig, auch gerichtlich durch.
Ihr zuständiger Anwalt: Thomas Schneider
Mediation
Was ist Mediation?
Mediation ist ein strukturiertes außergerichtliches Verfahren zur Konfliktbewältigung oder -lösung in allen Bereichen des täglichen Lebens, bei dem eine „Win-Win-Lösung“ angestrebt wird.
Die Beteiligten erarbeiten unter der Leitung des Mediators, der eine neutrale und allparteiliche Instanz darstellt, auf freiwilliger Basis eine einvernehmliche und interessengerechte Lösung.
Wie läuft eine Mediation ab?
Eine Mediation besteht aus fünf Phasen.
Die erste Phase besteht aus dem Abschluss eines Arbeitsbündnisses. Nach dem Kennenlernen und einer groben Darstellung des Konflikts werden die Grundprinzipien des Mediationsverfahrens zwischen den Beteiligten erörtert und abgestimmt, die die Basis für das spätere erfolgreiche Zusammenarbeiten darstellen.
In der zweiten Phase wird der Konflikt thematisch eingegrenzt. Es werden Themen festgelegt, über die die Parteien sich im weiteren Verfahren auseinandersetzen möchten.
In der dritten Phase arbeiten die Beteiligten Positionen und Interessen heraus. Auf der Sachebene erhalten die Medianten die Möglichkeit, ihre Sichtweisen darzustellen. In einem folgenden Schritt wird versucht, die dahinter stehenden Interessen zu erforschen.
Die in der dritten Phase erarbeiteten Gesichtspunkte bilden die Basis für die vierte Phase, in der nach Lösungen des Konfliktes gesucht wird.
In der fünften und letzten Phase wird das gefundene Ergebnis schriftlich dokumentiert und durch Unterschrift der Beteiligten verbindlich fixiert.
Welche Vorteile bietet Mediation?
- Berücksichtigung von Interessenlagen, die in einem gerichtlichen Prozess unbeachtet blieben
- Reduzierung der Verfahrenskosten und der Konfliktfolgekosten
- Möglichkeit eines unbürokratischen und flexiblen Verfahrens, bei dem die Verfahrensdauer von den Konfliktparteien bestimmt wird
In welchen Bereichen wird Mediation eingesetzt?
- bei Konflikten in und zwischen Unternehmen
- bei Fragen der Unternehmensnachfolge
- bei Konflikten im öffentlich-rechtlichen Bereich
- bei familiären Konflikten (z.B. Trennung, Scheidung, Erbe)
- bei Nachbarschaftsstreitigkeiten
Ihre zuständige Anwältin J. Rajic
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Hier sind die beiden großen Bereiche des Gewerberaummietrechts sowie des Wohnraummietrechts zu nennen. Unsere Tätigkeit beschränkt sich nicht nur auf die Vertretung von Vermietern und Mietern im privaten Bereich, vielmehr sind auch regelmäßig kleinere und größere Firmen als Vermieter/Mieter mit dem ein oder anderen Problem konfrontiert. Auch in diesen Fällen bieten wir kompetente Hilfestellungen. Unsere Kanzlei ist darauf ausgerichtet, beide Parteien individuell zu beraten und in Rechtsstreitigkeiten zu vertreten. Eine einseitige Interessenvertretung wie z. B. durch den örtlichen Mieterverein für Mieter oder den Haus- und Grundbesitzerverein für Vermieter findet nicht statt.
Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter stehen besonders oft in diesen Bereichen an:
- Nebenkostenabrechnungen
- Mieterhöhungen
- Mängel der Mietsache
Die Rechtsprechung im Mietrecht wird überwiegend von den Amtsgerichten geprägt. Es ist daher unverzichtbar, die Rechtsprechung des hiesigen Amtsgerichts zu kennen, da vielfach die Meinungen zu bestimmten Problempunkten auseinander laufen. Gelegentlich entstehen auch Schwierigkeiten im Hinblick auf eine Kündigung des Mietverhältnisses. Dies gilt insbesondere für sogenannte Altmietverträge, die vor dem 1.9.2001 geschlossen wurden.
Ihr zuständiger Anwalt Peer Groß
Sozialrecht
Das Sozialrecht ist öffentliches Recht und in der Praxis geprägt von der Anwendung zahlreicher Gesetze und Verordnungen, die von dem juristischen Laien nur schwer zu durchschauen sind und gerade in den letzten Jahren einem ständigen Wandel unterliegen.
Es umfasst die Bereiche:
- Arbeitslosengeldrecht
- Krankenversicherungsrecht
- Vertragsarztrecht
- Rentenversicherungsrecht
- Unfallversicherungsrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Rehabilitationsrecht
- Schwerbehindertenrecht
- soziales Entschädigungsrecht
- Pflegeversicherungsrecht
- Sozialhilferecht
- Elterngeldrecht
- Kindergeldrecht.
Die Beurteilung von sozialrechtlichen Fällen und die Lösung der jeweiligen Probleme erfordert eine genaue Einarbeitung in den Sachverhalt, spezifische Fachkenntnisse und eine intensive Betreuung des Mandanten, für den es oftmals um ganz wesentliche Kernbereiche seiner sozialen Absicherung in der Zukunft geht.
In allen Fragen des Sozial- und Sozialversicherungsrechts bieten wir Ihnen sowohl eine umfassende kompetente Beratung in außergerichtlichen Angelegenheiten als auch eine individuelle Vertretung Ihrer Interessen in einem anstehenden Gerichtsverfahren.
Insbesondere nehmen wir gerne direkten Kontakt mit dem jeweiligen Sozialversicherungsträger auf, da die Erfahrung gezeigt hat, dass sich so mancher Konflikt auf dem „kleinen Dienstweg“ lösen lässt.
Ihre zuständige Anwältin J. Rajic
Strafrecht
Das Strafrecht umfasst die Verteidigung im Bereich des materiellen Strafrechts, einschließlich des Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht; sowie das Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.
Neben der Verteidigung in Strafverfahren gehört zu diesem Tätigkeitsfeld auch die Beratung in Steuer- und Wirtschaftsstrafsachen sowie in Arztstrafsachen, die wir durch unsere interne Zusammenarbeit fachübergreifend anbieten können.
Gerade dann, wenn man zum ersten Mal Kenntnis von einem gegen einen selbst eingeleiteten Ermittlungsverfahren erlangt, ist eine schnelle und kompetente Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt notwendig. Beispielsweise bei einer Hausdurchsuchung oder einer Festnahme ist ein schnelles Eingreifen eines damit vertrauten Anwaltes erforderlich.
Ihre zuständigen Anwälte Peter Lohr, Michael Geilen, Peer Groß
Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
Neben dem großen Bereich des Verkehrsschadens- und -zivilrechtsbearbeiten Rechtsanwalt J. Stomper, Rechtsanwalt M. Geilen undRechtsanwalt P. Lohr auch Fälle auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts.
Zu diesen Bereichen zählen zum Beispiel:
- Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Bußgeldverfahren wegen zu geringem Abstand zum Vordermann
- Rotlichtverstöße
- Verstöße gegen die 0,5 Promille-Grenze bei Alkohol oder Fahren unter Drogeneinfluss.
Letztere Delikte können unter bestimmten Umständen bei höherer Alkohol- oder Drogenkonzentration auch als Straftaten geahndet werden. Auch hier ist bei Zweifeln der Verkehrsrechtsanwalt Ihr kompetenter Ansprechpartner, denn in ständiger Zusammenarbeit mit erfahrenen Sachverständigen auf diesem Gebiet weiß er, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Nachteile von Ihnen abzuwenden oder jedenfalls den Schaden für Sie so weit wie möglich zu begrenzen.
Nicht selten wird ein Fahrverbot verhängt oder es steht gar der Entzug der Fahrerlaubnis auf dem Spiel. Dabei muss folgendes beachtet werden: Der Verlust des Führerscheins kann so manchen Arbeitnehmer die berufliche Existenz kosten! Wir können Ihnen sagen, auf welchem Wege Sie im Falle eines Fahrerlaubnisentzuges den Führerschein schnellstens wiederbekommen!
Auch im Falle einer Verkehrsunfallflucht stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen kompetent zur Seite. Sollte es notwendig sein, einen Sachverständigen z.B. zur Frage der Bemerkbarkeit des Unfalles einzuschalten, werden diese Kosten von einer eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung übernommen.
Als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern und sich mit einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens allein zu besprechen. Diese Grundsätze sollten Sie beherzigen, denn unbedachte vorzeitige Äußerungen können den Verlauf des Verfahrens zu Ihrem Nachteil beeinflussen. Deshalb raten wir in diesen Fällen dringend zu einer umgehenden Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt, zumal nur dieser und nicht der Betroffene berechtigt ist, Akteneinsicht bei Gericht oder der Staatsanwaltschaft zu verlangen.
Weitergehende allgemeine Informationen zum Verkehrsrecht erhalten Sie auch unter www.anwalt.org.
Ihre zuständigen Anwälte Jürgen Stomper, Peter Lohr, Michael Geilen
Verkehrszivilrecht
Sie sind in einen Unfall verwickelt worden? Unschuldig?
Recht haben und Recht bekommen sind oftmals zwei verschiedene Dinge! Wir helfen Ihnen schnell und kompetent bei Verkehrsunfällen.
Wir ermitteln den Versicherer des Unfallgegners und sorgen für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche:
- Schadensersatz
- Nutzungsausfall
- Mietwagenkosten
- Totalschaden
- Abrechnung auf Gutachtenbasis
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall
- Dauerschaden
- Rente
- Haushaltsführungsschaden
- Kapitalisierung und Abfindung
Zunächst geht es bei den Verhandlungen mit dem Haftpflichtversicherer des Schädigers um die Übernahme des Sachschadens. Dabei handelt es sich also vor allem um die Reparaturkosten oder die Erstattung des Wiederbeschaffungswertes Ihres Kraftfahrzeugs sowie zahlreicher Nebenkosten.
Vielfach wissen Geschädigte nicht, was alles ersetzt verlangt werden kann! Gerade in diesem Bereich kann man ohne anwaltliche Vertretung viel Geld verschenken, weil die Haftpflichtversicherungen nicht nur versuchen, die Entschädigungsleistung möglichst gering zu halten, sondern auch, weil gerade bei nicht anwaltlich vertretenen Unfallopfern versucht wird, die Regulierung des Schadens in die Länge zu ziehen, obwohl die Haftungslage eindeutig ist.
Sind Sie bei dem Verkehrsunfall verletzt worden, haben Sie neben einem Anspruch auf Schmerzensgeld auch Anspruch auf Erstattung Ihres Verdienstausfalls bzw. Ihres Erwerbsschadens und Ersatz der Heilbehandlungskosten, soweit die Krankenversicherung nicht eintritt. Auch vermehrte Bedürfnisse wie die Kosten einer Kurbehandlung, Umschulungsmaßnahmen, orthopädische Hilfsmittel oder ein Haushaltsführungsschaden sind zu ersetzen. Unter Umständen besteht ein Rentenanspruch, der ohne professionelle Hilfe eines Verkehrsrechtsanwalts für den Geschädigten kaum zu überblicken, geschweige denn zu berechen sein wird. Im Fall der Tötung eines nahen Angehörigen haben die Hinterbliebenen neben dem Ersatz der Beerdigungskosten Anspruch auf Übernahme der Unterhaltsverpflichtungen des Getöteten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch der Schock, der durch den Unfalltod des Angehörigen herbeigeführt wird, Ansprüche begründen.
Personenschaden & Schmerzensgeld
Der bei Verkehrsunfällen am häufigsten vorkommende Personenschaden ist das sogenannte „Halswirbelsäulen-Syndrom (HWS-Syndrom)”, auch „Schleudertrauma” genannt. Ursache dieses mit erheblichen Nacken- und Kopfschmerzen verbundenen Krankheitsbildes ist eine Überdehnung der Halswirbelsäule als Folge eines Zusammenstoßes mit einem anderen Fahrzeug. Das Besondere an dieser Verletzung ist, dass die Schmerzen nicht sofort nach dem Unfall, sondern erst bis zu 24 Stunden später auftreten. Unterschieden werden Verletzungen 1. bis 3. Grades. Bei einem einfachen HWS-Syndrom mit einer Arbeitsunfähigkeit von etwa 2 Wochen bewegt sich ein angemessenes Schmerzensgeld zwischen 600 und 800 €.
Und wer trägt die Kosten der anwaltlichen Vertretung?
Die Anwaltskosten übernimmt regelmäßig der gegnerische Haftpflichtversicherer. Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, müssen der Gegner und dessen Versicherung die Anwaltskosten ebenso wie auch mögliche Gerichtskosten als Folgeschaden tragen. Als Geschädigter gehen Sie also kein Risiko ein, sondern befinden sich vielmehr auf der sicheren Seite!
Eine etwaig bestehende Rechtsschutzversicherung trägt zudem ohnehin das Kostenrisiko.
Im Falle eines Unfalls sind Sie meist auf sich allein gestellt. Hier ein paar Tipps, damit Sie Ihrem Recht später nicht hinterherlaufen müssen:
- Unfallstelle sichern, sofort die Polizei und wenn nötig einen Rettungswagen rufen.
- Kühlen Kopf bewahren! Nicht vom Unfallgegner einschüchtern lassen.
- Keine spontanen Schuldanerkenntnisse vor Ort abgeben!
- Nichts verändern, bevor die Polizei eintrifft. Wird doch etwas bewegt, Skizze anfertigen oder fotografieren.
- Unfallbericht ausfüllen. Am besten das entsprechende Formular immer im Handschuhfach mitführen. Falls Sie den Unfallbericht nicht zur Hand haben, notieren Sie den Namen des Fahrers (Führerschein) und den des Kfz-Halters (Fahrzeugschein), das amtliche Kennzeichen sowie die Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer des Unfallgegners. Gehen Sie mit diesen Daten sofort zum Verkehrsanwalt!
- Überprüfen Sie das Protokoll der Polizei, korrigieren Sie Unstimmigkeiten und falsche Sachverhalte.
- Lassen Sie sich vor Ort von nichts und von niemandem beeinflussen. Nehmen Sie keine „kostenlosen” Angebote von unseriösen „Unfallhelfern” (Abschleppunternehmen, Werkstätten, Mietwagenfirmen) an, mit denen die Abtretung Ihrer Schadensersatzansprüche verbunden ist.
- Werden Sie über die Notrufsäule oder den Zentralruf der Autoversicherer mit der Kfz-Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners verbunden, lassen Sie sich auch von dieser nicht verunsichern oder beeinflussen!
- Wenn der Kfz-Haftpflichtversicherer bei Ihnen anruft oder sonst Kontakt mit Ihnen aufnimmt: Erfragen Sie die Schadennummer des Versicherers und wenden sich mit dieser an Ihren Verkehrsanwalt. Treffen Sie ohne Rücksprache mit Ihrem Anwalt keine Vereinbarungen mit der Versicherung über pauschale Entschädigungen, die Wahl der Werkstatt oder den Verzicht auf die Einschaltung eines eigenen Sachverständigen! Verweisen Sie die Versicherung im Zweifel einfach an Ihren Verkehrsanwalt! So können Sie sich sicher sein, dass alles in geordneten Bahnen verläuft.
Rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen sofort!
Weitergehende allgemeine Informationen zum Verkehrsrecht erhalten Sie auch unter www.anwalt.org.
Ihre zuständigen Anwälte Jürgen Stomper, Michael Geilen
Versicherungsrecht
Gerade bei der Regulierung von Verkehrsunfällen ist nicht selten auch die Kenntnis der einschlägigen versicherungsrechtlichen Bestimmungen notwendig. Um Ihnen eine umfassende und kompetente Beratung bieten zu können, ist insbesondere Rechtsanwalt J. Stomper als Fachanwalt für Versicherungsrecht auch auf diesem Gebiet vertieft tätig.
Häufige Streitpunkte auf diesem Gebiet sind Auseinandersetzungen zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer anlässlich eines Unfalles, wenn eine entsprechende Unfallversicherung abgeschlossen wurde und Ansprüche geltend zu machen sind. Nicht selten sind diese innerhalb bestimmter Fristen gegenüber dem Versicherer anzumelden. Gerade hier drohen Rechtsnachteile, wenn man sich dieser engen Zeitfenster nicht bewusst ist.
Im privaten Versicherungsrecht geht es regelmäßig darum, ob der Versicherer verpflichtet ist, die vom Versicherungsnehmer geforderte Entschädigungsleistung dem Grunde und der Höhe nach zu erbringen.
Streitigkeiten entstehen häufig im Rahmen folgender Verträge:
- Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen (insbesondere gegen die Elementarschäden Sturm, Feuer und bestimmungswidriges Austreten von Leitungswasser), technische Versicherungen und Transportversicherungen, Haftpflicht- und Kaskoversicherungen, Reisegepäck-, Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen (Sachversicherungsverträge)
- Lebens- und Rentenversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Unfall-, Kranken- und Krankentagegeldversicherungen (Personenversicherungsverträge)
Nicht selten gibt es insbesondere bei Kranken- oder Berufsunfähigkeitversicherungen einen erhöhten Beratungsbedarf, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vorwirft, weil er meint, der Versicherungsnehmer habe bei Abschluss des Versicherungsvertrages falsche oder unvollständige Gesundheitsangaben gemacht hat.
Schwierigkeiten können auch entstehen, wenn die Verletzung von Obliegenheiten im Raume steht, die im Versicherungsvertrag vereinbart sind und vom Versicherungsnehmer nicht beachtet wurden. Auch der Vorwurf, der Versicherungsnehmer habe den Schadenfall grob fahrlässig oder gar vorsätzlich herbeigeführt, kann unter Umständen zu einer anteiligen oder sogar vollständigen Leistungsfreiheit des Versicherers führen, wenn er sich als wahr erweist. Hier gilt es, rechtzeitig die Probleme zu erkennen und gegenzusteuern. Die Rechte und Pflichten von Versicherer und Versicherungsnehmer ergeben sich aus dem Versicherungsvertrag, den allgemeinen Versicherungsbedingungen, die dem Vertrag zugrundeliegen und den gesetzlichen Bestimmungen.
Als Mitautor des Kommentars „Halm/Kreuter/Schwab: AKB Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung“, 1. Auflage 2010, Luchterhand Verlag – Bestellformular hier (PDF-Download) verfügt Rechtsanwalt J. Stomper über umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet des Kaskoversicherungsrechts. Gleichgültig, ob Streitigkeiten aus dem Bereich der Teilkasko- (Brand, Explosion und Entwendung eines Kraftfahrzeuges sowie Elementarschäden, Glasbruch- und Wildschäden) oder der Vollkaskoversicherung (Unfall- und Vandalismusschäden) im Raume stehen: Rechtsanwalt J. Stomper vertritt in Rechtsstreiten gleichermaßen nachhaltig wie auch konsequent sowohl die Interessen von Versicherern, wie auch die von Versicherungsnehmern.
Häufig versprechen Versicherungsvertreter mehr, als die angebotene Versicherung tatsächlich leistet. Auch dieses Rechtsproblem wird vom Versicherungsrecht erfasst. Wie man aus unliebsamen Versicherungen herauskommt und in welchen Fällen man sein Geld wieder bekommt, ist ebenfalls Gegenstand des Versicherungsrechts.
Ihre zuständigen Anwälte Jürgen Stomper, Michael Geilen