Bau- und Architektenrecht
Das Baurecht unterfällt in zwei große Sparten – das öffentliche und das private Baurecht:
- Das private Baurecht regelt Streitigkeiten zwischen privaten Bauherren und den verschiedenen Handwerkern.
- Das öffentliche Baurecht behandelt beispielsweise Fragen bezüglich der Baugenehmigung oder der Geltendmachung von Nachbarrechten.
Ein geflügeltes Sprichwort sagt kurz und knapp: „Kein Bau ohne seinen Prozess!”.
Dies kann man natürlich in solcher Allgemeinheit nicht uneingeschränkt übernehmen, doch geben meistens Streitigkeiten zwischen den Bauvertragsparteien wegen Mängeln oder nicht rechtzeitiger Fertigstellung der Bausache Anlass zu Auseinandersetzungen.
Da häufig nicht unerhebliche Geldbeträge strittig sind, ist in vielen Fällen anwaltlicher Rat unabdingbar! Von größter Wichtigkeit ist unter anderem die Erstellung einer umfassenden und lückenlosen Beweismittelsammlung, um berechtigte Ansprüche durchsetzen oder unberechtigte Forderungen abwehren zu können. Nicht selten ist neben der frühzeitigen Sicherung von Beweismitteln wie Zeugen, Film- oder Fotoaufnahmen auch die Hinzuziehung eines geeigneten technischen Sachverständigen notwendig, um im Verauf eines unter Umständen mehrjährigen Baurechtsstreites nicht in Beweisnot zu geraten.
Ihr zuständiger Anwalt Peter Lohr:
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