Rechtsanwalt Marc Lietzau
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht
- Ehe- und Familienrecht
- Scheidungsvereinbarungen
- Eheverträge
- Erbrecht
- Testamente, Erbverträge
- Pflichtteilsansprüche
- Betreuungsrecht, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten
- Allgemeines Zivilrecht
Mitgliedschaften:
Zur Person:
- Jahrgang 1973
- Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn
- 1997 Erstes juristisches Staatsexamen
- 2000 Zweites juristisches Staatsexamen
- seit 2000 als Rechtsanwalt tätig
- seit 2006 Fachanwalt für Familienrecht
- seit 2016 Fachanwalt für Erbrecht
Fremdsprachenkenntnisse:
- Englisch
Gerichtszulassungen:
- Berechtigung, vor allen Gerichten in Deutschland aufzutreten (Ausnahme: Zivilsenate des Bundesgerichtshofes)