Bank- und Kapitalmarktrecht
Das Bank- und Kapitalmarktrecht unterlag in den letzten Jahren durch Änderungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung einem starken Wandel. Hierbei wurden insbesondere die Rechte der Bankkunden gestärkt. Gerne unterstützen wir Sie, die oftmals komplexen bankrechtlichen Fragestellungen zu prüfen und Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Wir vertreten sowohl die Interessen von Bankkunden als auch von Banken, Kreditinstituten, Vermittlern und Anlageberatern. Wir gewährleisten Ihnen eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit in allen Bereichen des Bankrechtes.
Hierzu zählen insbesondere die Bereiche
- Kredite, verbunden insbesondere mit Fragen zum Widerruf, Kündigung, Zinsanpassungsklauseln, Vorfälligkeitsentgelten und Bankgebühren
- Kreditsicherheiten:
- insbesondere Haftung aus Grundschuld, Bürgschaft Sicherungsübereignung oder Sicherungsabtretung
- Freigabeansprüche bei Übersicherung
- Unterstützung bei notleidenden Kreditengagements und drohender Zwangsvollstreckung.
- Unterstützung im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren
- Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlage- oder Kreditberatung.
Unseren Kunden bieten wir an, im Rahmen einer Erstberatung die Erfolgsaussichten eines Vorgehens gegen die Bank oder den Vermögensberater abzuklären. Die Kosten einer solchen Erstberatung liegen bei 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer. Die Beratung kann gerne im Rahmen eines persönlichen Gespräches stattfinden. Im Falle einer fehlerhaften Anlageberatung ist zunächst aber auch ausreichend, wenn Sie unseren Fragebogen ausfüllen und mit den darin erwähnten Unterlagen an uns zurücksenden.
Ihr zuständiger Anwalt Andreas Wollweber:
- Tel: (02241) 9669-19
- E-Mail:
- Fax: (02241) 558 11
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