Betreuungsrecht
Im Rahmen des Betreuungsrechts geht es zunächst um die Frage, ob eine Betreuung für die betroffene Person überhaupt notwendig ist. Dies überprüft das Gericht in solchen Fällen, in denen entsprechende Hinweise oder Anträge aus dem persönlichen Umfeld des Betroffenen erfolgen. Diese werden allerdings nicht immer aus sachgerechten Gründen eingereicht. Häufig wünscht daher die Person, für die eine Betreuung in Frage steht, die Bestellung eines Betreuers nicht, weil sie sich noch in der Lage fühlt, ihre Belange selbstständig zu regeln. Vom Gericht wird dann nahezu immer ein Sachverständigengutachten eingeholt.
In dem Verfahren, das auf die Anordnung der Bestellung eines Betreuers gerichtet ist, bestehen erhebliche Einwirkungsmöglichkeiten des Betroffenen. Doch ohne einen rechtlichen Beistand können vorhandene Chancen oftmals nicht wahrgenommen werden.
Wurde eine Betreuung angeordnet, entstehen resultierend weitere Problemfelder: Zunächst ist zu ermitteln, für welche Aufgabenbereiche der Betreuer zuständig ist, um überprüfen zu können, ob er sich in dem ihm zugedachten Gestaltungsspielraum bewegt. Weiterhin kann auch aus Sicht eines Dritten die Abbestellung des vom Gericht benannten Betreuers oder die Berufung eines Kontrollbetreuers beantragt werden. Hier bestehen viele Variationsmöglichkeiten, die bekannt sein sollten, wenn man mit diesem Rechtsgebiet in Berührung kommt. Die Beratung durch einen Rechtsanwalt kann Ihnen diesbezüglich die nützlichen und erforderlichen Kenntnisse verschaffen.
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