Betreuungsrecht
Betreuer und Berufsbetreuer stehen im Betreuungsrecht vor vielfältigen Aufgaben und rechtlichen Herausforderungen. Sie übernehmen eine verantwortungsvolle Rolle, die ein fundiertes Verständnis der gesetzlichen Vorgaben erfordert. Gemäß § 1814 BGB kann ein Betreuer oder eine Betreuerin nur dann bestellt werden, wenn bei der betroffenen Person eine Unterstützungsbedürftigkeit bei der Wahrnehmung rechtlicher Angelegenheiten vorliegt, die auf einer Krankheit oder Behinderung basiert. Das zuständige Gericht prüft diese Voraussetzungen und zieht hierfür häufig ein Sachverständigengutachten heran, um die Notwendigkeit der Betreuung zu klären.
Im gerichtlichen Verfahren haben Betroffene erhebliche Einwirkungsmöglichkeiten, um sich gegen die Anordnung einer Betreuung oder gegen einzelne Maßnahmen zur Wehr zu setzen. Ohne rechtlichen Beistand können diese Chancen jedoch oft nicht vollständig genutzt werden, was zu Spannungen im Betreuungsverhältnis führen kann. Nach der Anordnung der Betreuung ist es für Betreuer entscheidend, die vom Gericht festgelegten Aufgabenbereiche genau zu kennen und innerhalb dieses rechtlichen Gestaltungsspielraums zu agieren.
Zusätzlich können Dritte, wie Angehörige oder andere Beteiligte, Anträge auf Abberufung des Betreuers oder die Bestellung eines Kontrollbetreuers stellen. Solche Verfahren erfordern fundiertes Wissen über das Betreuungsrecht und die Möglichkeiten, die Ihnen als Betreuer zur Verfügung stehen.
Wir haben uns auf die rechtliche Beratung und Vertretung von Betreuern und Berufsbetreuern spezialisiert. Unsere Kanzlei konzentriert sich ausschließlich auf die Unterstützung von Betreuern, um deren Interessen effektiv zu vertreten. Mit unserer Expertise im Betreuungsrecht bieten wir Ihnen eine praxisorientierte und professionelle Beratung, damit Sie Ihre verantwortungsvolle Tätigkeit sicher und erfolgreich ausüben können.
Ihr zuständiger Anwalt Marc Lietzau:
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