Allgemeines Zivilrecht
Die Verträge des alltäglichen Lebens fallen unter das allgemeine Zivilrecht. Der Kauf einer Waschmaschine, der Abschluss eines Telekommunikationsvertrages oder der Besuch einer Theateraufführung sind Tätigkeiten, die einen Vertragsabschluss erfordern.
Diese und andere Vertragstypen sind im allgemeinen Zivilrecht geregelt. Auch der Kauf einer Immobilie oder die Buchung einer Fernreise sind Rechtsgeschäfte, deren Regeln das allgemeine Zivilrecht, insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch, bestimmt.
Das allgemeine Zivilrecht ist daher ein Kerngebiet unserer Tätigkeit, in dem alle unsere Rechtsanwälte beratend tätig sind.
Für das allgemeine Zivilrecht ist keine Fachanwaltschaft gebildet worden. Die Beherrschung des allgemeinen Zivilrechts gehört daher für jeden zivilrechtlich tätigen Anwalt zum Kernbereich seiner Tätigkeit. Gerne beraten wir Sie daher in diesem Rechtsgebiet.