Allgemeines Zivilrecht
Unsere Fach- und Rechtsanwälte beraten Sie umfassend und kompetent in allen Fragen des allgemeinen Zivilrechts.
Unter dem allgemeinen Zivilrecht werden die Regelungen aller Rechtsangelegenheiten zwischen Privatpersonen, aber auch Unternehmen – ohne dass ein spezielles Rechtsgebiet betroffen ist – verstanden.
Insbesondere gehören sämtliche Angelegenheiten aus Verträgen, wie Kauf-, Dienst- oder Werkverträgen zum Bereich des allgemeinen Zivilrechts.
In diesem Zusammenhang unterstützen wir Sie, unter anderem, bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen aufgrund bestehender Mängel, Ansprüchen aus Garantie oder auch Schadensersatzforderungen.
Sollten Sie selbst in der Situation sein, einen Vertrag zu entwerfen, unterstützen wir Sie bei diesem Vorhaben gerne oder beraten Sie auch hinsichtlich der Gestaltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen.
Weiterhin umfasst das allgemeine Zivilrecht Ansprüche aus Eigentum und Besitz sowie Schadensersatzforderungen aufgrund unerlaubter Handlungen oder Pflichten aus dem Bereicherungsrecht.
Zur Durchsetzung oder Abwehr der jeweiligen Forderungen vertreten wir Sie sowohl gerichtlich, als auch außergerichtlich.
Durch unsere jahrelange Erfahrung stehen wir Ihnen als sichere Prozessführer zur Seite oder setzen uns für eine gütliche Streitbeilegung, auch fernab der Gerichtsgebäude, für Sie ein.
Dabei ist uns an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Ihnen als Mandant besonders gelegen, damit wir auf diese Weise ein für Sie bestmögliches Ergebnis erzielen können.