Erbrecht
Die im Erbrecht auftretenden Probleme und damit die Tätigkeiten des Rechtsanwaltes auf diesem Gebiet sind sehr vielfältig.
Zunächst steht selbstverständlich die Beratung nach Eintritt eines Erbfalls im Vordergrund. Dabei geht es sehr häufig um folgende Fragen:
- Wer ist Erbe mit welcher Quote?
- Wie sind lebzeitige Schenkungen des Erblassers zu berücksichtigen?
- Wie sind eventuell vorhandene Testamente auszulegen?
Weiterhin sollte jeder, der glaubt, als Erbe berufen zu sein, den Wert des Nachlasses im Auge behalten und gegebenenfalls bei einer Überschuldung eine Ausschlagung in Erwägung ziehen oder sonst die vorhandenen Möglichkeiten nutzen, um die Haftung auf den Nachlass zu beschränken. Hierfür existieren Fristen, die eingehalten werden müssen, um Rechtsnachteile zu vermeiden. Hier gilt: Nur wer sich insoweit über die bestehenden rechtlichen Handlungsalternativen im Klaren ist, kann die für seinen Fall richtige und stimmige Entscheidung treffen!
Auch, wenn Sie sich Gedanken machen, wie die Verteilung Ihres Vermögens nach Ihrem Ableben erfolgen soll, ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt angezeigt. Vielleicht möchten Sie sich aber auch nur über die gesetzliche Erbfolge informieren.
Die Gestaltungsmöglichkeiten im Erbrecht sind sehr umfangreich, aber auch sehr spezifisch. Letztendlich kann es im Erbfall auf die einzelne Formulierung beispielsweise in einem Testament oder in einem Übergabevertrag ankommen. Deshalb sollte jeder, der damit zu tun hat, über die rechtlichen Konsequenzen diesbezüglicher Verfügungen Kenntnisse besitzen.
Wenn Sie für den Fall Vorsorge treffen möchten, dass Sie einmal nicht mehr in der Lage sein sollten, über Ihre Angelegenheiten selber zu entscheiden, empfehlen wir Ihnen, eine Patientenverfügung oder/und eine Generalvollmacht entwerfen zu lassen, wenn eine Vertrauensperson vorhanden ist.
Ihr zuständiger Anwalt Marc Lietzau:
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