Arzthaftungsrecht
Wenn bei einer ärztlichen Behandlung Fehler passieren, sind die Auswirkungen für die Betroffenen meist katastrophal. Jeder sollte jedoch im Auge behalten, dass selbst bei einer fachgerechten Behandlung unerwünschte Nebenfolgen auftreten können. Aus diesen lassen sich jedoch keine Ansprüche begründen, wenn der Patient vom Arzt im Vorfeld ausreichend aufgeklärt worden ist.
Um diesbezüglich Klarheit zu erlangen, ist in den allermeisten Fällen das Gutachten eines entsprechenden Facharztes in Auftrag zu geben. Der Spezialist ermittelt, ob ein Fehler unterlaufen ist und welche Konsequenzen daraus resultieren.
Oftmals ereignen sich Fehltritte jedoch schon vor der eigentlichen Behandlung – bei der Aufklärung des Patienten. Entspricht diese nicht den Vorgaben der Gesetze und der Rechtsprechung, begründet bereits eine Aufklärungspflichtverletzung die Haftung des Arztes.
Für die notwendige Aufklärung muss sich daher jeder Arzt ausreichend Zeit lassen. Im Anschluss an das Gespräch mit dem Patienten sollte die Aufklärung in der Krankenakte umgehend dokumentiert werden. Nur so lässt sich anhand der Aufzeichnungen eine ordnungsgemäße Aufklärung des Patienten nachweisen, für die der Arzt die volle Beweislast trägt.
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