Aktuelles
01.07.2025
Verwaltungsrecht,Immissionsschutzrecht
Anwohner kann von der Stadt Frankfurt keine Lärmschutzauflagen gegenüber dem IRONMAN Frankfurt fordern
Kein Einschreiten gegen Lärm des IRONMAN Frankfurt
Die für das Immissionsschutzrecht zuständige 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat den Eilantrag eines Anwohners gegen Lärm des IRONMAN Frankfurt abgelehnt.
Ein Anwohner des Untermainkai hatte um einstweiligen Rechtsschutz
nachgesucht und begehrte ein Einschreiten der Stadt Frankfurt am Main gegen
Lärmbelästigungen durch den IRONMAN Frankfurt. Hierzu
sollte die dem Veranstalter erteilte Genehmigung um verschiedene Auflagen mit
Dezibel-Grenzwerten ergänzt und eine 24-Stunden-Hotline für Anwohner eingerichtet
werden.
Das Gericht führte in seinem ablehnenden Beschluss aus, dass im Rahmen der allein
möglichen summarischen Prüfung in dem vorliegenden Eilverfahren eine Anordnung
von Auflagen nicht in Betracht komme.
Ein entsprechender immissionsschutzrechtlicher Anspruch wurde vom Antragsteller nicht glaubhaft gemacht
Der Antragsteller habe einen entsprechenden immissionsschutzrechtlichen Anspruch
nicht glaubhaft gemacht. Denn es sei nicht substantiiert vorgetragen, dass eine
Überschreitung der in der Freizeitlärm-Richtlinie genannten Immissionsrichtwerte für
Mischgebiete zu befürchten sei.
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.
Angaben zum Gericht:
- Gericht:Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
- Entscheidungsart:Beschluss
- Datum:27.06.2025
- Aktenzeichen:8 L 2909/25.F
Quelle:Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/pt)