Aktuelles
30.04.2025
Schadensersatzrecht
Schadenersatz für abbrechenenden Ast einer Baumschaukel
Fachpersonal muss den Baum jährlich überprüfen
Das Landgericht Lübeck hat einen Grundstückseigentümer zur Zahlung verurteilt, nachdem sich eine Jugendliche auf dem Grundstück schwer verletzt hatte.
Zwei Auszubildende schaukeln auf einer Baumschaukel, die an einem Ast hängt. Der Ast bricht ab und verletzt eine der Auszubildenden schwer. Die Krankenkasse verlangt von dem Grundstückseigentümer Ersatz der Heilbehandlungskosten. Der Grundstückseigentümer hatte das Haus nebst Garten für Fortbildungen zur Verfügung gestellt.
Das Gericht hat entschieden, dass der Grundstückseigentümer die Kosten für die Heilbehandlung übernehmen muss. Der Baum sei zwar regelmäßig kontrolliert worden, aber nur von ungeschultem Personal. Es wäre jedoch nötig gewesen, den Baum jährlich von geschultem Personal oder gar Fachleuten überprüfen zu lassen, vor allem, weil der Baum als Spielgerät eine größere Gefahr dargestellt habe.
Rechtslage
Grundstückseigentümer müssen dafür sorgen, dass von ihrem Grundstück keine Gefahren ausgehen. Denn wer eine Gefahrenquelle schafft bzw. unterhält, muss Schäden für die Allgemeinheit vermeiden (sogenannte Verkehrssicherungspflicht). Die Anforderungen an Sicherungsmaßnahmen hängen dabei vom Einzelfall ab. Grundstückseigentümer müssen ihren Baumbestand daher regelmäßig überprüfen, unter Umständen durch geschulte Baumpfleger.
Angaben zum Gericht:
- Gericht:Landgericht Lübeck
- Entscheidungsart:Urteil
- Datum:17.01.2025
- Aktenzeichen:9 O 112/23
Quelle:Landgericht Lübeck, ra-online (pm/pt)