Handelsrecht
Neben dem Gesellschaftsrecht spielt in vielen Unternehmen das Handelsrecht eine nicht unbedeutende Rolle. Dabei sind Rechtbeziehungen zwischen Kaufleuten in ganz besonderem Maße durch die Spezialregelungen im Handelsgesetzbuch (HGB) geprägt.
Das Handelsrecht als „Sonderrecht der Kaufleute“ bewirkt, dass für Rechtsgeschäfte unter Kaufleuten teils spezielle rechtliche Regelungen greifen, die u.a. Auswirkungen auf Rechte und Pflichten im Vertrag haben – aber auch auf (gesetzliche) Folgeansprüche.
Die Bedeutung des Handelsrechts geht jedoch weit über das Thema Handelskauf etc. hinaus. Denn für den Handel ergeben sich v.a. auch im Kontext
- Handelsvertretung/Handelsvertreter
- Vertragshändler
- Kommission
- Franchising
spezifisch handelsrechtliche Fragestellungen, die dem Dienstleistungssektor unbekannt sind.
Natürlich stehen im Rahmen unserer handelsrechtlichen Beratung handelsrechtliche Fragestellungen im Fokus. Und doch legen wir auch größten Wert darauf, in unserer Beratung alle relevanten Aspekte anderer Rechtsbereiche, wie z. B. aus dem Gesellschaftsrecht, dem allgemeinen Vertragsrecht oder dem gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht, stets im Blick zu behalten: um rechtlich einwandfreie und nachhaltige Lösungen für Sie zu erarbeiten.
Wichtige Themen im Handelsrecht
- Kaufmannseigenschaft: Istkaufmann, Kannkaufmann, Fiktivkaufmann, Formkaufmann etc.
- Handelsregister: Registerzwang, deklaratorische & konstitutive Eintragungen etc.
- Handelskauf: Gewährleistungsausschluss, Untersuchungsobliegenheit, Rügeobliegenheit Genehmigungsfiktion, Streckengeschäft etc.
- Handelsvertretervertrag: Vergütungsansprüche, Provisionen, Wettbewerbsverbot und Gebietsschutz, Ausgleichsanspruch § 89b HGB
- Franchising: Franchise-Vertrag bzw. Franchise-Vereinbarung inkl. Lizenzvereinbarungen, Abwicklungsverträge etc.
- Kommission § 383 HGB: Kommissionsvertrag, Kommissionsgeschäft/Ausführungsgeschäft, Kommissionsagent etc.
- AGB/Allgemeine Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrungen etc.
Kernkompetenz
Im Handelsrecht beraten und vertreten wir Unternehmen, Kaufleute und Handelsvertreter umfassend in allen relevanten Fragestellungen. Ob Handelskauf, Handelsregistereintragungen, Handelsvertreterverträge oder Franchising – wir entwickeln rechtssichere Lösungen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Wir unterstützen bei der Vertragsgestaltung, prüfen Ansprüche wie Provisionen, Ausgleichs- oder Gewährleistungsrechte und vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Durch unsere Erfahrung verbinden wir die speziellen Regelungen des HGB mit angrenzenden Rechtsgebieten wie Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht oder gewerblichem Rechtsschutz. So stellen wir sicher, dass Ihre Geschäfte auf einer soliden rechtlichen Grundlage stehen und langfristig erfolgreich gestaltet werden können.
Ihr Ansprechpartner

Thomas Schneider
Fachanwaltschaften:
Handels- und Gesellschaftsrecht