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BGH erklärt Online-Coachingprogramme ohne Zulassung für nichtig – Rückzahlungsanspruch auch für Unternehmer:innen (Juni 2025)

Mit Urteil vom 12. Juni 2025 (Az. III ZR 109/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass hochpreisige Online-Coachings und Mentoringprogramme als Fernunterricht im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) einzuordnen sein können – selbst dann, wenn sie sich nicht an Verbraucher:innen, sondern gezielt an Unternehmer:innen oder Selbstständige richten. Die Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für die Coachingbranche und sämtliche Anbieter digitaler Bildungsangebote.