Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsrecht ist ein Rechtsgebiet mit hoher praktischer Relevanz, da es das Zusammenleben von Wohnungseigentümern innerhalb einer Gemeinschaft und die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums regelt.
Unterschiedliche Interessenlagen führen hier häufig zu Konflikten – sei es zwischen einzelnen Eigentümern, zwischen der Gemeinschaft und dem Verwalter oder bei Fragen zur Nutzung und Verwaltung des Eigentums.
Typische Streitpunkte ergeben sich bei der Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, bei baulichen Veränderungen und Modernisierungen, bei der Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum sowie bei der Verteilung von Kosten und Lasten. Auch die Bestellung und Abberufung des Verwalters sowie die Erstellung von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen sind regelmäßig Anlass für Auseinandersetzungen.
Unsere Kanzlei berät und vertritt Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaften und Verwalter umfassend in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts, von der außergerichtlichen Beratung über die Gestaltung rechtssicherer Vereinbarungen bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Darüber hinaus unterstützen wir bei der Vorbereitung von Eigentümerversammlungen und nehmen auf Wunsch auch an diesen teil, um die Interessen unserer Mandanten vor Ort zu wahren und rechtlich fundierte Entscheidungen zu sichern.
Die Bearbeitung dieses Rechtsgebiets erfolgt in unserer Kanzlei durch die Rechtsanwälte Peer Groß und Maximilian Zahn, die ihre Erfahrung und Fachkenntnis konsequent in die Wahrung der Interessen unserer Mandanten einbringen.
Kernkompetenz
Im Wohnungseigentumsrecht vertreten wir Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaften und Verwalter bei allen rechtlichen Fragestellungen rund um gemeinschaftliches und individuelles Eigentum. Typische Konflikte betreffen die Anfechtung von Beschlüssen, bauliche Veränderungen, Modernisierungen oder die Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Auch Streitigkeiten über Kostenverteilung, Jahresabrechnungen oder die Bestellung und Abberufung des Verwalters gehören zu unseren Schwerpunkten. Wir unterstützen Sie außergerichtlich mit klarer Beratung, gestalten rechtssichere Vereinbarungen und vertreten Ihre Interessen konsequent vor Gericht. Auf Wunsch begleiten wir Eigentümerversammlungen, um für rechtlich fundierte Entscheidungen und die Durchsetzung Ihrer Position zu sorgen.
Ihre Ansprechpartner

Peer Groß
Fachanwaltschaften:
Familienrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Maximilian Zahn