Mietrecht
Das Mietrecht im Bereich des Wohnraummietrechts ebenso wie im Gewerberaummietrecht ist ein wesentliches Tätigkeitsfeld unserer Kanzlei. Es handelt sich um ein besonders praxisrelevantes Rechtsgebiet, in dem die Interessen von Vermietern und Mietern oftmals aufeinandertreffen und rechtliche Konflikte entstehen.
Zu den häufigsten Streitpunkten zählen Mieterhöhungen, Fragen zur Instandhaltung und Instandsetzung der Mietsache sowie die Durchführung und Verteilung von Schönheitsreparaturen. Ebenso relevant sind Auseinandersetzungen über die Rückzahlung oder Verwertung von Mietkautionen, die Wirksamkeit von Kündigungen, die Beendigung oder Verlängerung von Mietverhältnissen und die Durchsetzung von Räumungsverpflichtungen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Geltendmachung von Mietminderungen und Schadensersatzansprüchen wegen Mängeln der Mietsache.
Im gewerblichen Bereich treten zusätzlich Konflikte über Konkurrenzschutzklauseln, Betriebspflichten, die Nutzungsmöglichkeiten der Mieträume und die Anpassung von Mietzahlungen an veränderte wirtschaftliche Verhältnisse auf. Gerade hier zeigt sich die besondere Bedeutung einer sorgfältigen Vertragsgestaltung, da individuelle Vereinbarungen für die wirtschaftliche Existenz der Parteien von erheblichem Gewicht sind.
Neben diesen Problemfeldern geben auch Modernisierungsmaßnahmen, bauliche Veränderungen, die Untervermietung sowie die Nebenkostenabrechnungen (Betriebskostenabrechnungen) regelmäßig Anlass zu Auseinandersetzungen.
Unsere Kanzlei berät und vertritt Vermieter wie Mieter gleichermaßen. Dies umfasst Privatpersonen, die in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld betroffen sind, ebenso wie Unternehmen, die auf langfristig sichere gewerbliche Mietverhältnisse angewiesen sind. Wir unterstützen unsere Mandanten sowohl außergerichtlich bei der Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung als auch in gerichtlichen Verfahren, in denen es um die Durchsetzung oder Abwehr mietrechtlicher Ansprüche geht.
Das Rechtsgebiet wird in unserer Kanzlei durch die Rechtsanwälte Peer Groß und Maximilian Zahn bearbeitet, die über besondere Fachkenntnisse und langjährige praktische Erfahrung verfügen und die Interessen unserer Mandanten engagiert und mit Nachdruck vertreten.
Kernkompetenz
Im Mietrecht vertreten wir gleichermaßen Mieter und Vermieter – von Privatpersonen bis hin zu Unternehmen. Wir beraten Sie bei Vertragsgestaltung, Kündigungen, Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen oder Fragen zu Instandhaltung und Schönheitsreparaturen. Auch bei Mietminderungen, Schadensersatz oder der Rückzahlung von Kautionen setzen wir Ihre Ansprüche konsequent durch. Im gewerblichen Mietrecht prüfen und gestalten wir individuelle Verträge, etwa zu Konkurrenzschutz, Betriebspflichten oder Anpassungen der Miethöhe, die für die wirtschaftliche Stabilität entscheidend sein können. Ob außergerichtliche Einigung oder gerichtliche Durchsetzung – wir sichern Ihre Interessen mit Fachwissen, Erfahrung und klarer Strategie.
Ihre Ansprechpartner

Peer Groß
Fachanwaltschaften:
Familienrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Maximilian Zahn