Filialschließungen und Massenentlassungen bei GALERIA Kaufhof Karstadt und im Einzelhandel – Das sind Ihre Rechte!
Mitarbeiter bei Filialschließungen im Einzelhandel oder Massenentlassungen nicht chancenlos
Die Nachwirkungen der Corona-Pandemie, die Energiekrise und die Inflation machen zahlreichen deutschen Betrieben zu schaffen. Viele Unternehmen müssen derzeit entscheiden, wie sie auf diese Entwicklung reagieren. Vielfach kommt es deshalb zu Schließung von Filialen und Entlassungen von Mitarbeitern. Für zahlreiche betroffene Mitarbeiter, die dann ihren Job verlieren werden, ein herber Schlag.
Bei solchen sog. Massenentlassungen muss der Arbeitgeber besondere Verfahren beachten, deren Einhaltung die Betroffenen gerichtlich überprüfen lassen können. In diesen Fällen ist insbesondere zu klären, ob der Arbeitgeber gegenüber Betriebsrat, Arbeitsagentur und anderen Beteiligten alle nötigen Anträge gestellt und Informationen mitgeteilt hat.
Fehler in diesem Verfahren führen zumeist zur Unwirksamkeit der Kündigung. Sofern im Sozialplan Abfindungen vorgesehen sind, sollte geprüft werden, ob diese im Einzelfall zutreffend berechnet wurden.
Auch ist insbesondere bei älteren Arbeitnehmern im Geltungsbereich eines Tarifvertrages unter Umständen zu beachten, dass nur aus „wichtigem Grund“ gekündigt werden kann.
Hierauf verweisen die Siegburger Fachanwälte für Arbeitsrecht der Sozietät RSW Rechtsanwälte Julia Rajic, Andreas Wollweber und Andreas Schmitz.
Betroffene Mitarbeiter sollten daher nach Erhalt einer Kündigung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht kurzfristig prüfen lassen, ob die Entlassung angreifbar ist und Klage erhoben werden sollte.
Falls Sie betroffen sein sollten, können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. Wir prüfen Ihren Fall und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.
Rechtsanwältin Julia Rajic, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Andreas Schmitz, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Andreas Wollweber, Fachanwalt für Arbeitsrecht