Verkehrsrecht
Nach einem Verkehrsunfall ist die Lage oft unübersichtlich. Wir von RSW Rechtsanwälte kümmern uns um die vollständige Unfallschadenregulierung und setzen Ihre Ansprüche gegen die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung konsequent durch.
Unsere Tätigkeit umfasst die Geltendmachung von Schadensersatz in allen Facetten: Reparaturkosten, Totalschaden mit Wiederbeschaffungswert, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Abrechnung auf Gutachtenbasis, aber auch Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Dauerschaden, Rente, Kapitalisierung und Abfindung. Vielfach wissen Geschädigte nicht, welche Ansprüche ihnen tatsächlich zustehen – wir sorgen dafür, dass Sie nicht auf berechtigte Forderungen verzichten müssen.
Bei Personenschäden prüfen wir die Höhe des Schmerzensgeldes, den Ersatz von Heilbehandlungskosten sowie die langfristigen Folgen wie Erwerbsschäden oder Rentenansprüche. Gerade in diesen Bereichen ist anwaltliche Unterstützung entscheidend, da Versicherungen ohne anwaltlichen Druck häufig versuchen, Zahlungen hinauszuzögern oder zu kürzen.
Ein besonderer Vorteil: Im Falle eines unverschuldeten Unfalls trägt die gegnerische Versicherung regelmäßig auch die Anwaltskosten. Sie gehen also kein Risiko ein, sondern gewinnen die notwendige Sicherheit, dass Ihre Rechte professionell durchgesetzt werden.
Neben der Regulierung von Unfallschäden vertreten wir Sie auch im Verkehrsstrafrecht und in Bußgeldverfahren – etwa bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstößen, Rotlichtverstößen, Alkohol oder Drogen am Steuer. Drohen Fahrverbot oder gar Fahrerlaubnisentzug, entwickeln wir eine Verteidigungsstrategie, um Ihre Mobilität zu sichern. Auch bei Verkehrsunfallflucht oder anderen Straftaten stehen wir an Ihrer Seite.
Unsere Empfehlung im Schadensfall: Bewahren Sie Ruhe, sichern Sie Beweise, geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab und kontaktieren Sie umgehend Ihren Rechtsanwalt. So vermeiden Sie Fehler, die später teuer werden können.
Kernkompetenz
Im Verkehrsrecht stehen wir Ihnen nach Unfällen und Ordnungswidrigkeiten zuverlässig zur Seite. Wir übernehmen die komplette Unfallschadenregulierung und setzen Ihre Ansprüche gegen die gegnerische Versicherung konsequent durch – von Reparaturkosten, Nutzungsausfall und Mietwagen bis hin zu Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Rentenansprüchen. Auch im Verkehrsstrafrecht und in Bußgeldsachen vertreten wir Sie engagiert, etwa bei Fahrverbot, Fahrerlaubnisentzug, Alkohol- oder Drogendelikten. Dank unserer Erfahrung wissen wir, wie Versicherungen und Behörden arbeiten, und entwickeln die passende Strategie, um Ihre Rechte zu sichern. Ein wichtiger Vorteil: Im unverschuldeten Unfall trägt regelmäßig die Gegenseite die Anwaltskosten.
Ihre Ansprechpartner

Michael Geilen
Fachanwaltschaften:
Verkehrsrecht, Strafrecht, ADAC-Vertragsanwalt

Sandra Gören
Fachanwaltschaften:
Verkehrsrecht

Katharina Pilgram