Bank- und Kapitalmarktrecht
Das Bank- und Kapitalmarktrecht unterlag in den letzten Jahren durch Änderungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung einem starken Wandel. Hierbei wurden insbesondere die Rechte der Bankkunden gestärkt. Gerne unterstützen wir Sie, die oftmals komplexen bankrechtlichen Fragestellungen zu prüfen und Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Wir vertreten sowohl die Interessen von Bankkunden als auch von Banken, Kreditinstituten, Vermittlern und Anlageberatern. Wir gewährleisten Ihnen eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit in allen Bereichen des Bankrechtes.
Hierzu zählen insbesondere die Bereiche
- Kredite, verbunden insbesondere mit Fragen zum Widerruf, Kündigung, Zinsanpassungsklauseln, Vorfälligkeitsentgelten und Bankgebühren
- Kreditsicherheiten:
- insbesondere Haftung aus Grundschuld, Bürgschaft Sicherungsübereignung oder Sicherungsabtretung
- Freigabeansprüche bei Übersicherung
- Unterstützung bei notleidenden Kreditengagements und drohender Zwangsvollstreckung.
- Unterstützung im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren
- Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlage- oder Kreditberatung.
Unseren Kunden bieten wir an, im Rahmen einer Erstberatung die Erfolgsaussichten eines Vorgehens gegen die Bank oder den Vermögensberater abzuklären. Die Kosten einer solchen Erstberatung liegen bei 190,00 € zzgl. Mehrwertsteuer. Die Beratung kann gerne im Rahmen eines persönlichen Gespräches stattfinden. Im Falle einer fehlerhaften Anlageberatung ist zunächst aber auch ausreichend, wenn Sie unseren Fragebogen ausfüllen und mit den darin erwähnten Unterlagen an uns zurücksenden.
Kernkompetenz
Im Bank- und Kapitalmarktrecht verbinden wir fundiertes Fachwissen mit aktueller Kenntnis der Rechtsprechung, um Ihre Interessen wirkungsvoll zu vertreten. Wir beraten und vertreten sowohl Bankkunden als auch Banken, Kreditinstitute, Vermittler und Anlageberater. Unsere Schwerpunkte reichen von Kreditverträgen, Widerruf, Kündigung und Zinsanpassung über Kreditsicherheiten und Übersicherung bis hin zu Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung. Auch bei fehlerhafter Anlage- oder Kreditberatung setzen wir Ihre Ansprüche durch oder wehren unberechtigte Forderungen ab. Dank unserer strukturierten Erstberatung erhalten Sie schnell Klarheit über Erfolgsaussichten und Handlungsoptionen – für eine verlässliche, zielgerichtete und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Ihr Ansprechpartner

Andreas Wollweber
Fachanwaltschaften:
Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht